NEU ab 2024: Spendenbegünstigung für viele Vereine

Spendenbegünstigung für Vereine

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Das neue Gemeinnützigkeitsreformgesetz bringt ab 2024 eine wesentliche Erweiterung des Anwendungsbereiches gemeinnütziger Zwecke. Die Spendenbegünstigung gilt nun auch für die Bereiche Bildung, Sport, Kunst und Kultur, sowie die Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge. 
Weitere Informationen auf : https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/neue-gesetze/2023/Gemeinnützigkeitsreformgesetz-2023.html

26.02.2024