Protokoll vom 01.10.2009

01.10.2009

Wichtigste Auszüge der NIEDERSCHRIFT der 68. ordentlichen, öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 01.10.2009, 20:00Uhr 


 
Tagesordnung


1. Genehmigung des Protokolls der 67. Gemeinderatssitzung vom 03.09.2009
2. Berichte des Bürgermeisters und der Ausschüsse
a) Bauausschuss
b) Bürgermeister
3. Diverse Förderungsansuchen
a) Trachtenverband, 60-Jahr-Feier
b) Weinatelier Agnes, Lesung
c) Schulsondertransport, Bellinger
4. Aufstellung eines WC Containers
5. Anschluss an das öffentliche Wasserleitungsnetz, Gp. 1005/1, Dipl.-Ing. Viktor Berger Bau-GmbH
6. allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan, Gp. 454/23, Ingeborg Riccabona
7. allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan, Gp. 1681/5, Sybille und Daniel Kobale
8. Wasserliefervertrag – Gemeinde Scheffau
9. Anträge, Anfragen und Allfälliges
 
nicht-öffentlicher Teil
10. Genehmigung des Protokolls des nicht-öffentlichen Teils der 67. Gemeinderatssitzung vom 03.09.2009
11. Personelles
12. Vergabe von besonders geförderten Grundstücken und Wohnungen, Kaiserweg



ad 1) Genehmigung des Protokolls der 67. Gemeinderatssitzung vom 03.09.2009
Das Protokoll der 67. Sitzung des Gemeinderates vom 03.09.2009 wurde allen Gemeinderatsmitgliedern übermittelt und wird ohne Verlesung mit 10:2 Stimmen (Enthaltung GR Markus Kröll, GR Bernhard Stöckl, nicht anwesend) genehmigt.

 



ad 3) Diverse Förderungsansuchen
a) Trachtenverband, 60-Jahr-Feier
Beschluss

Der Gemeinderat beschließt mit 12:0 Stimmen dem Trachtenverband eine Subvention in der Höhe von € 1.300,-- für die Feierlichkeiten zum 60igen Bestand zu gewähren.
b) Weinatelier Agnes, Lesung
Beschluss

Der Gemeinderat beschließt mit 12:0 Stimmen das Ansuchen des Weinatelier Agnes abzuweisen.
c) Schulsondertransport, Bellinger
Gemäß § 38 Abs 2 Tiroler Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 36/2001 (kurz TGO) von der Tagesordnung abgesetzt.



ad 4) Aufstellung eines WC Containers
Beschluss

Der Gemeinderat beschließt mit 12:0 Stimmen einen WC-Container für die Wintersaison 2009/2010 für die Stanglleit anzumieten.



ad 5) Anschluss an das öffentliche Wasserleitungsnetz, Gp. 1005/1, Dipl.-Ing. Viktor Berger Bau-GmbH
Beschluss

Der Gemeinderat beschließt mit 12:0 Stimmen der Dipl.-Ing. Viktor Berger Bau-GmbH zu gestatten die Gst. 1005/1 an das öffentliche Wasserleitungsnetz anzuschließen.



ad 6) allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan, Gp. 454/23, Ingeborg Riccabona
Beschluss

Der Gemeinderat beschließt mit 11:1 (Gegenstimme GV Herbert Raß) Stimmen
1. den Entwurf eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes (Auerbichl II) nach § 54 Abs 1 und Abs 2 Tiroler Raumordnungsgesetz, LGBl. Nr. 27/2006 idgF (kurz TROG) für den Bereich der Gst. Nr. 454/23, KG Ellmau gemäß § 65 Abs 1
 
TROG auf die Dauer von vier Wochen zur allgemeinen Einsichtnahme während der für den Parteienverkehr der Gemeinde bestimmten Zeiten aufzulegen sowie
 
2. gemäß § 65 Abs 2 TROG den allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplan entsprechend dem vorliegendem Entwurf nach Punkt 1. zu erlassen, sollte innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf abgegeben werden.



ad 7) allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan, Gp. 1681/5, Sybille und Daniel Kobale
Beschluss

Der Gemeinderat beschließt mit 12:0 Stimmen
1. den Entwurf eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes (Wald II) nach § 54 Abs 1 und Abs 2 Tiroler Raumordnungsgesetz, LGBl. Nr. 27/2006 idgF (kurz TROG) für den Bereich der Gst. Nr. 1681/5, KG Ellmau gemäß § 65 Abs 1 TROG auf die Dauer von vier Wochen zur allgemeinen Einsichtnahme während der für den Parteienverkehr der Gemeinde bestimmten Zeiten aufzulegen sowie
 
2. gemäß § 65 Abs 2 TROG den allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplan entsprechend dem vorliegendem Entwurf nach Punkt 1. zu erlassen, sollte innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf abgegeben werden.



ad 8) Wasserliefervertrag – Gemeinde Scheffau
Es wird nach allgemeiner Diskussion so verblieben, dass beim Abschluss eines Wasserliefervertrages die Gemeinde Scheffau Vertragspartner sein muss. Weiters muss der Verlauf der Versorgungsleitung neu diskutiert werden.