Protokoll vom 02.02.2012

02.02.2012

Wichtigste Auszüge der NIEDERSCHRIFT der 18. ordentlichen, öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 02.02.2012, 19:30 Uhr

Tagesordnung

1.    Genehmigung des Protokolls der 17. Gemeinderatssitzung vom 15.12.2012
2.    Berichterstattung durch den GF der Freizeit- und Erholungszentrum GmbH & KG (Kaiserbad)
3.    Berichte des Bürgermeisters und der Ausschüsse
a) Überprüfungsausschuss
b) Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kaiserbad
c) Bürgermeister
4.    Berichterstattung und Beratung über die Erweiterung der öffentlichen Bücherei Ellmau
5.    Diverse Förderungsansuchen
a) Vereinsförderung Männergesangsverein Ellmau
6.    Ansuchen Neueinrichtung einer Sammelstelle für Müllbehälter im Bereich des Fußballplatzes Ellmau
7.    Kaufvertrag, TKL VIII Grundverwertungsgesellschaft m.b.H. – Gemeinde Ellmau, Gp 32 – Mehrzweckgebäude (Kindergarten)
8.    Weginteressentschaft Lierstättweg, Wegerhaltungskosten 2011, Gemeindeanteil
9.    Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes, Gpn. 1458/1, 1458/2, Andreas Hörhager
10.  Flächenwidmungsplanänderung, Gp. 1530/1, Johann Haselsberger
11.  Flächenwidmungsplanänderung, Gpn. 1538/1, 1540, Josef Brunner
12.  Anträge, Anfragen und Allfälliges
nicht-öffentlicher Teil
13.  Genehmigung des Protokolls des nicht-öffentlichen Teils der 17. Gemeinderatssitzung vom 15.12.2011
14.  personelles 


 

 

Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnet die Sitzung.

ad 1)   Genehmigung des Protokolls der 17. Gemeinderatssitzung vom 15.12.2011
Das Protokoll der 17. Sitzung des Gemeinderates vom 15.12.2011 wurde allen Gemeinderatsmitgliedern übermittelt und wird ohne Verlesung 13:1 Stimmen (Enthaltung GR Franz Gimplinger, bei der letzten Sitzung nicht anwesend, GR Alexandra Sollerer noch nicht anwesend) genehmigt. 


ad 2)   Berichterstattung durch den GF der Freizeit- und Erholungszentrum GmbH & KG (Kaiserbad)


ad 3)   Berichte des Bürgermeisters und der Ausschüsse
a)         Überprüfungsausschuss
b)        Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kaiserbad
c)         Bürgermeister


ad 4)   Berichterstattung und Beratung über die Erweiterung der öffentlichen Bücherei Ellmau

Gemäß § 38 Abs 2 Tiroler Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 36/2001 (kurz TGO) von der Tagesordnung abgesetzt.


 

ad 5)   Diverse Förderungsansuchen
a)         Vereinsförderung Männergesangsverein Ellmau
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen dem Männergesangsverein Ellmau eine Förderung in der Höhe von € 500,-- für die Anschaffung eines Schrankes zu gewähren.  


 

 

ad 6)   Ansuchen Neueinrichtung einer Sammelstelle für Müllbehälter im Bereich des Fußballplatzes Ellmau
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen den Antrag abzuweisen.


 

 

ad 7)   Kaufvertrag, TKL VIII Grundverwertungsgesellschaft m.b.H. – Gemeinde Ellmau, Gp 32 – Mehrzweckgebäude (Kindergarten)
Gemäß § 38 Abs 2 Tiroler Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 36/2001 (kurz TGO) von der Tagesordnung abgesetzt.

 


 

 

ad 8)   Weginteressentschaft Lierstättweg, Wegerhaltungskosten 2011, Gemeindeanteil
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 14:0 (GV Dr. Georg Leitner hat vorübergehend den Sitzungssaal verlassen) Stimmen der Auszahlung des 75 %igen Gemeindeanteiles der Wegerhaltungskosten 2011 der Weginteressentschaft Lierstättweg in der Höhe von € 412,50 zuzustimmen.


 

 

ad 9)   Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes, Gpn. 1458/1, 1458/2, Andreas Hörhager
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen die oben in Punkt 1) angeführte Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes für die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen sowie der beantragten Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes für den Fall zuzustimmen, dass während der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf abgegeben wird.

 


 

 

ad 10) Flächenwidmungsplanänderung, Gp. 1530/1, Johann Haselsberger
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen die oben in Punkt 1) angeführte Flächenwidmungsplanänderung für die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen sowie der beantragten Flächenwidmungsplanänderung für den Fall zuzustimmen, dass während der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf abgegeben wird.

 


 

 

ad 11) Flächenwidmungsplanänderung, Gpn. 1538/1, 1540, Josef Brunner
Gemäß § 38 Abs 2 Tiroler Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 36/2001 (kurz TGO) von der Tagesordnung abgesetzt.

 


 

 

ad 12) Anträge, Anfragen und Allfälliges