Protokoll vom 02.08.2012

06.08.2012

Wichtigste Auszüge der NIEDERSCHRIFT der 23. ordentlichen, öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 02.08.2012, 20:00 Uhr

Tagesordnung

 

1.    Genehmigung des Protokolls der 22. Gemeinderatssitzung vom 16.06.2012
2.    Berichte des Bürgermeisters und der Ausschüsse
a) Bürgermeister
3.    Projektvorstellung Wohnanlage Auwald – Wohnbau Hopfgarten
4.    Bebauungsplan, Gp. 1915/4, Wohnbau Hopfgarten
5.    Straßeninteressentschaft Marchweg, Genehmigung Jahresvoranschlag 2012
6.    Weginteressentschaft Unterfeldweg, Auszahlung Gemeindeanteil laufende Kosten 2010/2011/2012
7.    Weginteressentschaft Neuhausweg, Auszahlung Gemeindeanteil laufende Kosten 2010/2011
8.    Festlegung Waldaufsichtsgebühr 2012
9.    Löschung, Dienstbarkeit Fassen und Ableiten einer Quelle für Schulhaus, Theresia Kröll
10.  Löschung, Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens auf Gst 312/4, EZ 461, KG 83014 Scheffau
11.  Anträge, Anfragen und Allfälliges
a)  Vergabe Ingenieurleistung – Erstellung Einreichprojekt Sammelkanäle und Wasserleitung im Bereich B 178
b) Flächenwidmungsplanänderung, Gp. 1560/1, Freysinger Georg
c)  grundbücherliche Bereinigung Gpn. 1089, 112/19, 1805, Marchweg, Antrag gem. §§ 15 ff LiegTeilG, Widmung als öffentliches Gut
nicht-öffentlicher Teil12.  Genehmigung des Protokolls des nicht-öffentlichen Teils der 22. Gemeinderatssitzung vom 14.06.2012


 ad 1)   Genehmigung des Protokolls der 22. Gemeinderatssitzung vom 16.06.2012


 ad 2)   Berichte des Bürgermeisters und der Ausschüsse

 


 ad 3)   Projektvorstellung Wohnanlage Auwald – Wohnbau Hopfgarten

 


 ad 4)   Bebauungsplan, Gp. 1148/15, Wohnbau Hopfgarten
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen  

1.    den Entwurf eines Bebauungsplanes „Auwald 2“ (Schwöllenbach GmbH) nach § 54 Abs 1 und Abs 2 Tiroler Raumordnungsgesetz, LGBl. Nr. 56/2011 idgF (kurz TROG) für den Bereich der Gst. Nr. 1148/15, KG Ellmau gemäß § 66 Abs 1 TROG auf die Dauer von vier Wochen zur allgemeinen Einsichtnahme während der für den Parteienverkehr der Gemeinde bestimmten Zeiten aufzulegen sowie

 2.    gemäß § 66 Abs 2 TROG den Bebauungsplan entsprechend dem vorliegendem Entwurf nach Punkt 1. zu erlassen, sollte innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf abgegeben werden.

 


 ad 5)   Straßeninteressentschaft Marchweg, Genehmigung Jahresvoranschlag 2012
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen den Jahresvoranschlag 2012 der Straßeninteressentschaft Marchweg mit folgenden Summen zu genehmigen:  

Ausgaben:
Vermessungskosten                         € 1.300,--
Erhaltungskosten                               € 1.200,--
Gesamt                                              € 2.500,--

Einnahmen:
Gemeindebeitrag 75%                       € 1.875,--
Zuführung aus Rücklagen                 € ---
Vorschreibung an die Interessenten  €    625,--
Gesamt                                              € 2.500,--


 ad 6)   Weginteressentschaft Unterfeldweg, Auszahlung Gemeindeanteil laufende Kosten 2010/2011/2012
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen die Auszahlung des Gemeindeanteiles der laufenden Kosten der Weginteressentschaft Unterfeldweg in der Höhe von € 1.144,06 zu genehmigen.

 


 ad 7)   Weginteressentschaft Neuhausweg, Auszahlung Gemeindeanteil laufende Kosten 2010/2011
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen die Auszahlung des Gemeindeanteiles der laufenden Kosten der Weginteressentschaft Neuhausweg in der Höhe von € 120,06 zu genehmigen.

 


 ad 8)   Festlegung Waldaufsichtsgebühr 2012
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen die Waldaufsichtsgebühr (Umlage) für das Jahr 2012 wie folgt festzulegen:

Tarif 1             Wirtschaftswald – Anteil 50 %                                  € 14,00/ha

Tarif 2             Schutzwald im Ertrag – Anteil 15 %                         €   4,20/ha

 


 ad 9)   Löschung, Dienstbarkeit Fassen und Ableiten einer Quelle für Schulhaus, Theresia Kröll
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen der Löschung der Dienstbarkeit des Fassens und Ableitens der im westlichen Teil des Gst. 169/1, 169/4 und 169/5 (früher Gst. 169) entspringenden Quelle für das Schulhaus in EZ 36 entsprechend der vorliegenden Löschungserklärung zuzustimmen.

 


 ad 10) Löschung, Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens auf Gst 312/4, EZ 461, KG 83014 Scheffau
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen der Löschung der Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens auf Gst. 312/4 entsprechend der vorliegenden Freilassungserklärung zuzustimmen.

 


 

 

ad 11) Anträge, Anfragen und Allfälliges
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen folgende Tagesordnungspunkte in die Tagesordnung aufzunehmen:  

a)         Vergabe Ingenieurleistung – Erstellung Einreichprojekt Sammelkanäle und Wasserleitung im Bereich B 178

b)         Flächenwidmungsplanänderung, Gp. 1560/1, Freysinger Georg

c)         grundbücherliche Bereinigung Gpn. 109, 112/19, 1805, Marchweg, Antrag gem. §§ 15 ff LiegTeilG, Widmung als öffentliches Gut

 a)         Vergabe Ingenieurleistung – Erstellung Einreichprojekt Sammelkanäle und Wasserleitung im Bereich B 178
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen der Vergabe der Ingenieurleistung – Erstellung Einreichprojekt Sammelkanäle und Wasserleitung im Bereich B 178 mit einer Angebotssumme in der Höhe von € 19.800,-- (inkl. Ust.) an DI Wolfgang Schumacher entsprechend des Angebotes vom 31.07.2012 zuzustimmen.

 b)        Flächenwidmungsplanänderung, Gp. 1560/1, Freysinger Georg
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen die oben in Punkt 1) angeführte Flächenwidmungsplanänderung für die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen sowie der beantragten Flächenwidmungsplanänderung für den Fall zuzustimmen, dass während der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf abgegeben wird.

c)         grundbücherliche Bereinigung Gpn. 1089, 112/19, 1805, Marchweg, Antrag gem. §§ 15 ff LiegTeilG, Widmung als öffentliches Gut
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen 
Der Bürgermeister erläutert anhand der Vermessungsurkunde den neuen Grenzverlauf. (Beilage)  Der Bürgermeister stellt den Antrag der Gemeinderat möge beschließen 

  • die Übertragung der 1805, EZ 90029, KG Ellmau in die EZ 58, KG Ellmau
  • der Zuschreibung einer Teilfläche der Gp. 109, EZ 90029, KG Ellmau im Ausmaß von 140 m² zur Gp. 1805, EZ 58, KG Ellmau
  • der Zuschreibung der Gp. 112/19, EZ 90029, KG Ellmau im Ausmaß von 645 m² zur Gp. 1805, EZ 58, KG Ellmau sowie

 zuzustimmen.

Weiters stellt der Bürgermeister den Antrag der Gemeinderat möge beschließen, die Herstellung der Grundbuchsordnung im Wege des vereinfachten Verfahrens gem. § 15ff Liegenschaftsteilungsgesetz, BGBl. Nr. 3/1930 idgF (kurz LiegTeilG) zu beantragen und die ggst. Flächen (zum Gemeingebrauch öffentliches Gut Straßen und Wege) zu widmen.