Protokoll vom 05.04.2007

05.04.2007


Wichtigste Auszüge aus der NIEDERSCHRIFT der 38. ordentlichen, öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 05.04.2007, 20.00 Uhr

Tagesordnung

  1. Projektvorstellung Jugendschutzgemeinde durch Herrn Fucik
  2. Präsentation diverser Beschneiungsanlagen
  3. Beratung und Beschlussfassung Kostenbeteilung an diversen Beschneiungsanlagen
  4. Genehmigung des Protokolls der 37. Gemeinderatssitzung vom 01.03.2007
  5. Berichte des Bürgermeisters und der Ausschüsse
    a) Bürgermeister
  6. Diverse Förderungsansuchen
    a) Förderung einer Solaranlage, Johannes Oberhauser
    b) Förderung einer Solaranlage, Lambert Döttlinger
  7. Weginteressentschaft Lierstättweg, Auszahlung des Gemeindebeitrages
  8. Rechnungsabschluss 2006
  9. Anschaffung eines Pinzgauer 718 TD für die Feuerwehr Ellmau
  10. Beratung und Beschlussfassung Anschaffung eines Dienstwagens für den Waldaufseher
  11. Löschung Vorkaufsrecht und Wiederkaufsrecht für die Gemeinde Ellmau, Löschung der Dienstbarkeit, den eigenmächtigen Bau einer Wohnbaracke oder sonstiger wie immer Namen habender Bauten auf Gst. 1155/14 zu unterlassen für die Gemeinde Ellmau und der Reallast der Verpflichtung der Errichtung und Erhaltung des Weges auf Gst. 1155/14 für Gst. 1155/29 in EZ 130 GB Ellmau, Siegfried Hechenberger
  12. Flächenwidmungsplanänderung, Gp. 9/3, Luise Weinfurter
  13. Festlegung der Ortsteil- und Hausnummernbezeichnung für den Bereich „Kaisermannwiese“
  14. Anträge, Anfragen und Allfälliges
    a) Flächenwidmungsplanänderung, Gp. 932/5, Leitner Angelika
    b) Allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan „Auwald I“ (STYBLO), Gst. Nr. 1147/6
    nicht-öffentlicher Teil
  15. Genehmigung des Protokolls des nicht-öffentlichen Teils der 37. Gemeinderatssitzung vom 01.03.2007
  16. Vergabe von besonders geförderten Baugrundstücken – „Kaisermanngründe“

    ad 6) Diverse Förderungsansuchen
    a) Förderung einer Solaranlage, Johannes Oberhauser
    Beschluss
    Der Gemeinderat beschließt mit 14:0 Stimmen Johannes Oberhauser, Auwald 2 a, 6352 Ellmau eine Förderung für die Errichtung einer Solaranlage in der Höhe von € 218,-- zu gewähren.
    b) Förderung einer Solaranlage, Lambert Döttlinger
    Beschluss
    Der Gemeinderat beschließt mit 14:0 Stimmen Lambert Döttlinger, Austraße 13, 6352 Ellmau eine Förderung für die Errichtung einer Solaranlage in der Höhe von € 363,36 zu gewähren.

    ad 7) Weginteressentschaft Lierstättweg, Auszahlung des Gemeindebeitrages
    Beschluss
    Der Gemeinderat beschließt mit 14:0 Stimmen der Weginterressentschaft Lierstättweg den 75%igen Gemeindeanteiles zu den Wegerhaltungskosten in der Höhe von € 2.949,02 auszubezahlen.

    ad 8) Rechnungsabschluss 2006
    Beschluss
    Der Gemeinderat genehmigt mit 13:0 Stimmen den Rechnungsabschluss 2006 mit folgenden Summen und erteilt dem Bürgermeister die Entlastung.


Gesamteinnahmen ordentlicher Haushalt


€ 7.775.672,37


Gesamteinnahmen außerordentlicher Haushalt


€ 822.847,31


Gesamteinnahmen o. und ao. Haushalt


€ 8.598.519,68




Gesamtausgaben ordentlicher Haushalt


€ 7.283.488,71


Gesamtausgaben außerordentlicher Haushalt


€ 822.847,31


Gesamtausgaben o. und ao. Haushalt


€ 8.106.336,02




Rechnungsergebnis ordentlicher Haushalt


€ 492.183,66


Rechnungsergebnis außerordentlicher Haushalt


€ 0,--


Rechnungsergebnis o. und ao. Haushalt


€ 492.183,66




Kassenbestand per 31.12.2006


€ 148.203,54


Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 13:0 Stimmen, die für das Rechnungsjahr 2006 noch nicht beschlossenen Ausgabenüberschreitungen über € 7.300,-- zu genehmigen.


ad 9) Anschaffung eines Pinzgauer 718 TD für die Feuerwehr Ellmau
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 14:0 Stimmen einen Pinzgauer 718 TD, BJ 1992 um € 65.000,-- (€ 35.000,-- Basisfahrzeug, € 30.000,-- Aufbau) anzuschaffen.


ad 10) Beratung und Beschlussfassung Anschaffung eines Dienstwagens für den Waldaufseher
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 14:0 Stimmen das amtliche Kilometergeld um 40 %, das sind derzeit von € 0,376/km auf 0,526/km, zu erhöhen.


ad 11) Löschung Vorkaufsrecht und Wiederkaufsrecht für die Gemeinde Ellmau, Löschung der Dienstbarkeit, den eigenmächtigen Bau einer Wohnbaracke oder sonstiger wie immer Namen habender Bauten auf Gst. 1155/14 zu unterlassen für die Gemeinde Ellmau und der Reallast der Verpflichtung der Errichtung und Erhaltung des Weges auf Gst. 1155/14 für Gst. 1155/29 in EZ 130 GB Ellmau, Siegfried Hechenberger
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 14:0 Stimmen der Löschungserklärung betreffend die EZ 259, GB 83004 Ellmau zuzustimmen.


ad 12) Flächenwidmungsplanänderung, Gp. 9/3, Luise Weinfurter
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 14:0 Stimmen die oben in Punkt 1) angeführte Flächenwidmungsplanänderung für die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen sowie der beantragten Flächenwidmungsplanänderung für den Fall zuzustimmen, dass während der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf abgegeben wird.


ad 13) Festlegung der Ortsteil- und Hausnummernbezeichnung für den Bereich „Kaisermannwiese“
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 13:1 Stimmen (Gegenstimme GR Ing. Gerhard Erber) die neu errichtete Erschließungsstraße der „Kaisermanngründe“ als Kaiserweg zu benennen und eine entsprechende Verordnung zu erlassen.


ad 14) Anträge, Anfragen und Allfälliges
a) Flächenwidmungsplanänderung, Gp. 932/5, Leitner Angelika
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 14:0 Stimmen die oben in Punkt 1) angeführte Flächenwidmungsplanänderung für die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen sowie der beantragten Flächenwidmungsplanänderung für den Fall zuzustimmen, dass während der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf abgegeben wird.
b) Allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan „Auwald I“ (STYBLO), Gst. Nr. 1147/6
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 14:0 Stimmen
1. den Entwurf des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes „Auwald I“ (STYBLO) nach § 54 Abs 1 und Abs 2 Tiroler Raumordnungsgesetz, LGBl. Nr. 27/2006 idgF (kurz TROG) für den Bereich der Gst. Nr. 1147/6, KG Ellmau gemäß § 65 Abs 1 TROG auf die Dauer von vier Wochen zur allgemeinen Einsichtnahme während der für den Parteienverkehr der Gemeinde bestimmten Zeiten aufzulegen sowie
2. gemäß § 65 Abs 2 TROG den allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplan entsprechend dem vorliegendem Entwurf nach Punkt 1. zu erlassen, sollte innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf abgegeben werden.