Protokoll vom 10.07.2008

10.07.2008

Wichtigste Auszüge der NIEDERSCHRIFT der 54. ordentlichen, öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 10.07.2008, 20.00 Uhr 


Tagesordnung

1.                  Genehmigung des Protokolls der 53. Gemeinderatssitzung vom 05.06.2008
2.                  Berichte des Bürgermeisters und der Ausschüsse a)        Bürgermeister
3.                  Diverse Förderungsansuchen
a)        Verein BIN, Beratung – Information - Nachsorge
b)        Beteiligung an der in Wörgl eingerichteten Jugendberatungsstelle „InfoEck“
c)        Kaufmannschaft Ellmau, Veranstaltungszuschuss
4.                  Beratung und Beschlussfassung weitere Vorgehensweise Volksschulbodenaustausch
5.                  Zustimmung zur Errichtung einer historischen Tenne auf Gp. 1662/1 (Gemeinde Ellmau)
6.                  Verordnung eines Fahrverbotes für alle Kraftfahrzeuge auf dem Achenweg zwischen Fußballplatz und Mühlbergbrücke
7.                  Vergabe von Asphaltierungsarbeiten Föhrenwald sowie Pfitscher bis Klebermas
8.                  Beratung und eventuelle Beschlussfassung Neustrukturierung Recyclinghof Ellmau
9.                  Flächenwidmungsplanänderung, Gpn. 1037/6, 1037/5, 1037/4, JB Immobilien GmbH
10.              Anschaffung von Fahnenstangen für die Dorfeinfahrt Ellmau West und Ost
11.              Anträge, Anfragen und Allfälliges
a)         Verordnung des Verbotes der Konsumation von alkoholischen Getränken auf allen öffentlichen und allgemein zugänglichen Flächen und Plätzen
 
nicht-öffentlicher Teil
 
12.              Genehmigung des Protokolls des nicht-öffentlichen Teils der 53. Gemeinderatssitzung vom 05.06.2008
13.              personelles 
  
   



 
ad 1)   Genehmigung des Protokolls der 53. Gemeinderatssitzung vom 05.06.2008
 
Das Protokoll der 53. Sitzung des Gemeinderates vom 05.06.2008 wurde allen Gemeinderatsmitgliedern übermittelt und wird ohne Verlesung und nach Vornahme nachstehender Korrekturen einstimmig genehmigt.
 
Seite 506
ad 5) 6. Absatz hat zu lauten wie folgt:
 
GV Herbert Raß ist ebenfalls der Meinung, dass eine Begleitstraße sehr wichtig ist. Ein Untertunnelung der B 178 ........
 
Seite 507
ad 5) 3. Absatz) hat zu lauten wie folgt:
 
GR-Ersatzmitglied Hannes Hechenberger ..........
 



ad 3)   Diverse Förderungsansuchen 
a)         Verein BIN, Beratung – Information – Nachsorge 
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen dem Verein BIN eine Förderung in der Höhe von € 500,-- zu gewähren. 
b)        Beteiligung an der in Wörgl eingerichteten Jugendberatungsstelle „InfoEck“ 
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 7:8 Stimmen den Antrag des Bürgermeisters abzulehnen und somit das „InfoEck“ in Wörgl finanziell nicht zu unterstützen. 
c)         Kaufmannschaft Ellmau, Veranstaltungszuschuss 
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen der Kaufmannschaft Ellmau einen Veranstaltungszuschuss für die Ellmauer Sommernacht in der Höhe von € 3.500,-- zu gewähren.
 



ad 4)    Beratung und Beschlussfassung weitere Vorgehensweise Volksschulbodenaustausch 
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 14:1 Stimmen (Gegenstimme GV Gerhard Schermer) den Bodenaustausch in der Volksschule im Jahr 2009 vorzunehmen und dies auch entsprechend im Budget 2009 aufzunehmen.
 



ad) 5)  Zustimmung zur Errichtung einer historischen Tenne auf Gp. 1662/1 (Gemeinde Ellmau) 
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 13:2 Stimmen (Gegenstimmen GR Hans-Dieter Urban, Enthaltung GR-Ersatzmitglied Hannes Hechenberger) der Errichtung einer historischen Tenne auf Gp. 1662/1, KG Ellmau zuzustimmen.
 



ad 6)    Verordnung eines Fahrverbotes für alle Kraftfahrzeuge auf dem Achenweg zwischen Fußballplatz und Mühlbergbrücke 
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen der unten angeführten Verkehrsbeschränkung zuzustimmen: 
 
VERORDNUNG
 
des Gemeinderates der Gemeinde Ellmau vom 10.07.2008, Zahl 120-2/2008 mit der am Achenweg in der Gemeinde Ellmau im Bereich zwischen dem Fußballplatz und der Mühlbergbrücke eine dauernde Verkehrsbeschränkung verordnet wird.
 
Gemäß § 30 Tiroler Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 36/2001 idgF (kurz TGO) in Verbindung mit §§ 43 Abs 2 lit a), 44 Abs 1, 94d lit 4a Straßenverkehrsordnung BGBl. Nr. 159/1960 idgF (kurz StVO) wird verordnet:
 
§ 1
 
Für den Achenweg wird vom Fußballplatz bis zur Mühlbergbrücke ein Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge mit der Zusatztafel „ausgenommen Anrainer und Berechtigte“ - wie in Anlage 1 grün gekennzeichnet – verfügt.
 
§ 2
 
Gemäß § 44 Abs 1 StVO wird das Fahrverbot durch Anbringen von Verkehrszeichen nach § 52 lit a Z 6c „Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge“ mit der Zusatztafel nach § 54 Abs 5 StVO „ausgenommen Anrainer und Berechtigte“ kundgemacht.
 
§ 3
 
Die genaue Situierung der Verkehrszeichen ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich. Die Verkehrszeichen sind lagerichtig aufzustellen.
 
§ 4
 
Diese Verordnung tritt gemäß § 44 Abs 1 StVO zum Zeitpunkt der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.

 
 
§ 5
 
Übertretungen dieser Verordnung werden von der Bezirksverwaltungsbehörde gemäß den Bestimmungen des § 99 StVO bestraft.
 



ad 7)    Vergabe von Asphaltierungsarbeiten Föhrenwald sowie Pfitscher bis Klebermas 
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen der Vergabe von Asphaltierungsarbeiten für den Bereich Föhrenwald entsprechend dem Angebot der Fröschl AG & Co KG, Steinerbach 1, 6372 Oberndorf vom 19.06.2008 in der Höhe von € 58.673,34 inkl. USt. zustimmen sowie zuzustimmen die Asphaltierungsarbeiten im Bereich Pfitscher zu denselben Konditionen an die Fröschl AG & Co KG zu vergeben.
 



ad 8)    Beratung und eventuelle Beschlussfassung Neustrukturierung Recyclinghof Ellmau 
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Man wird versuchen einen Interessierten zu finden, um feststellen zu können, ob Vorteile für die Bürger erreicht werden können.
 



ad 9)    Flächenwidmungsplanänderung, Gpn. 1037/6, 1037/5, 1037/4, JB Immobilien GmbH 
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 13:2 Stimmen (Gegenstimmen GV Gerhard Schermer, GV Thomas Niederstrasser) einer Flächenwidmungsplanänderung ohne Vorlage der entsprechenden privatrechtlichen Vereinbarungen nicht zuzustimmen.
 



ad 10) Anschaffung von Fahnenstangen für die Dorfeinfahrt Ellmau West und Ost 
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen den Tagesordnungspunkt zu vertagen und noch weitere Angebote einzuholen.
 



ad 11) Anträge, Anfragen und Allfälliges 
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen der Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes zuzustimmen: 
a)         Verordnung des Verbotes der Konsumation von alkoholischen Getränken auf allen öffentlichen und allgemein zugänglichen Flächen und Plätzen 
a)         Verordnung des Verbotes der Konsumation von alkoholischen Getränken auf allen öffentlichen und allgemein zugänglichen Flächen und Plätzen 
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen der unten angeführten Verordnung des Verbotes der Konsumation von alkoholischen Getränken zuzustimmen wie folgt: 
 
ORTSPOLIZEILICHE VERORDNUNG 
 
des Gemeinderates der Gemeinde Ellmau vom 10.07.2008, Zahl 100-0/2008, mit welcher innerhalb des Ortsgebietes von Ellmau auf allen öffentlichen und allgemein zugänglichen Flächen und Plätzen das Verbot der Konsumation von alkoholischen Getränken erlassen wird.
 
Gemäß § 18 Abs 1 Tiroler Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 36/2001 idgF (kurz TGO) iVm § 30 TGO wird verordnet:
 
§ 1
 
Innerhalb des Ortsgebietes von Ellmau (Abgrenzung durch Ortstafeln) besteht auf allen öffentlichen und allgemein zugänglichen Flächen und Plätzen das Verbot der Konsumation von alkoholischen Getränken.
 
§ 2
 
Ausgenommen hievon ist die Konsumation von alkoholischen Getränken in Gastgärten, welche im Rahmen der Ausübung einer bestehenden Gewerbeberechtigung während der Betriebszeiten ausgeschenkt bzw. verkauft werden oder im Bereich von ordnungsgemäß angemeldeten bzw. behördlich genehmigten Veranstaltungen.
 
§ 3
 
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung stellen eine Verwaltungsübertretung dar und werden gemäß § 18 Abs 2 TGO mit einer Geldstrafe bis zu € 1.820,-- bestraft.
 
§ 4
 
Diese Verordnung tritt mit dem Tag nach Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft.
 
Weiters stellt der Bürgermeister den Antrag der Gemeinderat möge der Anstellung eines privaten Wachdienstes bis Herbst 2008 zur Überwachung der Einhaltung der oben angeführten ortspolizeilichen Verordnung sowie der Einhaltung der Sperrzeiten zustimmen.
 
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen der Anstellung eines privaten Wachdienstes bis Herbst 2008 zuzustimmen.
 



nicht-öffentlicher Teil 
ad 12)  Genehmigung des Protokolls des nicht-öffentlichen Teils der 53. Gemeinderatssitzung vom 05.06.2008 
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt mit 15:0 Stimmen den nicht-öffentlichen Teil des Protokolls der 53. Gemeinderatssitzung vom 05.06.2008.