Protokoll vom 12.02.2009

12.02.2009

Wichtigste Auszüge der NIEDERSCHRIFT der 60. ordentlichen, öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 12.02.2009, 19:30 Uhr


Tagesordnung


 
1.    Genehmigung des Protokolls der 60. Gemeinderatssitzung vom 20.01.2009
2.    Berichte des Bürgermeisters und der Ausschüsse
a)  Bauausschuss
b)  Überprüfungsausschuss
c)  Bürgermeister
3.    Diverse Förderungsansuchen
4.    Beratung und Beschlussfassung Erhöhung des Solaranlagenförderbeitrages
5.    Beratung und Beschlussfassung Errichtung einer Straßenbeleuchtung im Bereich Auwald und Kaiserweg
6.    Beratung und Beschlussfassung Errichtung eines Wasserbassins im Bereich Foidstätt
7.    Beratung und Beschlussfassung Einbau einer Druckreduzierstation im Bereich Auwald
8.    Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes, Gp. 1536/1, Wohlschlager Michael
9.    Flächenwidmungsplanänderung, Gp. 1536/1, Wohlschlager Michael
10.  Allgemeiner Bebauungsplan „Hausbach I“, Ergänzender Bebauungsplan „Hausbach Ia“, Gpn. 88/2, 88/4, Hans-Peter Haider
11.  Anträge, Anfragen und Allfälliges
 
nicht-öffentlicher Teil
 
12.  Genehmigung des Protokolls des nicht-öffentlichen Teils der 60. Gemeinderatssitzung vom 20.01.2009
 
 
 
 




ad 1)   Genehmigung des Protokolls der 60. Gemeinderatssitzung vom 20.01.2009
 
Das Protokoll der 60. Sitzung des Gemeinderates vom 20.01.2009 wurde allen Gemeinderatsmitgliedern übermittelt und wird ohne Verlesung mit 11:2 Stimmen (Enthaltung GR Alexandra Sollerer, GR-Ersatzmitglied Hannes Hechenberger, bei der letzten Sitzung nicht anwesend) genehmigt.
 



ad 2)   Berichte des Bürgermeisters und der Ausschüsse 
a)    Bauausschuss 
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen den Tagesordnungspunkt „Kostenbeteiligung Pflug“ in die Tagesordnung aufzunehmen.
 
Kostenbeteiligung Pflug 
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen sich mit einem Betrag in der Höhe von € 1.100,-- an dem von Herrn Bernhard Stöckl angeschafften Pflug zu beteiligen und diesen damit auch für die Gemeinde einsetzten zu können.
 



ad 3)   Diverse Förderungsansuchen 
Gemäß § 38 Abs 2 Tiroler Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 36/2001 (kurz TGO) von der Tagesordnung abgesetzt.
 



ad 4)   Beratung und Beschlussfassung Erhöhung des Solaranlagenförderbeitrages 
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen ab 01.01.2009 den Förderbeitrag für die Errichtung von Solaranlagen auf € 50,-- pro m² Kollektorfläche mit einer maximalen förderbaren Kollektorfläche von 20 m² festzulegen.
 



ad 5)   Beratung und Beschlussfassung Errichtung einer Straßenbeleuchtung im Bereich Auwald und Kaiserweg 
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen die Straßenbeleuchtungsverkabelung im Bereich Auwald und Kaiserweg im Zuge der Kanalgrabungsarbeiten durchführen zu lassen. 
Beschluss
Der Gemeinderat beschießt mit 15:0 Stimmen eine Leerverrohrung im Bereich Auwald und Kaiserweg durch Eigenleistung der Gemeinde Ellmau zu verlegen, wenn die Materialkosten € 4.000,-- nicht übersteigen.
 



ad 6)   Beratung und Beschlussfassung Errichtung eines Wasserbassins im Bereich Foidstätt 
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen von der Firma Bennat und von DI Wolfgang Schumacher einen Planungsvorschlag und Honorarangebot einzuholen.
 



ad 7)   Beratung und Beschlussfassung Einbau einer Druckreduzierstation im Bereich Auwald 
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen der Errichtung einer Druckreduzierstation im Bereich Auwald zuzustimmen.
 



ad 8)   Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes, Gp. 1536/1, Wohlschlager Michael 
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen die oben in Punkt 1) angeführte Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes für die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen sowie der beantragten Änderung des Raumordnungskonzeptes für den Fall zuzustimmen, dass während der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf abgegeben wird.
 



ad 9)   Flächenwidmungsplanänderung, Gp. 1536/1, Wohlschlager Michael 
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen die oben in Punkt 1) angeführte Flächenwidmungsplanänderung für die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen sowie der beantragten Flächenwidmungsplanänderung für den Fall zuzustimmen, dass während der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf abgegeben wird.
 



ad 10) Allgemeiner Bebauungsplan „Hausbach I“, Ergänzender Bebauungsplan „Hausbach Ia“, Gpn. 88/2, 88/4, Hans-Peter Haider 
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen
 
1.    den Entwurf eines allgemeinen Bebauungsplanes „Hausbach I“ für den Bereich der Gst.Nrn. 88/2 und 88/4, beide KG Ellmau und eines ergänzenden Bebauungsplanes „Hausbach Ia“ für den Bereich der Gst.Nr. 88/4, KG Ellmau nach § 54 Abs 1 und Abs 2 Tiroler Raumordnungsgesetz, LGBl. Nr. 27/2006 idgF (kurz TROG) gemäß § 65 Abs 1 TROG auf die Dauer von vier Wochen zur allgemeinen Einsichtnahme während der für den Parteienverkehr der Gemeinde bestimmten Zeiten aufzulegen sowie
 
2.    gemäß § 65 Abs 2 TROG den allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplan entsprechend dem vorliegendem Entwurf nach Punkt 1. zu erlassen, sollte innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf abgegeben werden.