Unbefugte Wasserentnahme bei Hydranten

Wasserhydrant

Bild von Vogelsberger_Zeitung / Pixabay

Wir weisen darauf hin, dass eine Wasserentnahme bei Hydranten verboten ist und in Zukunft sämtliche Folgeschäden (Beschädigung der Kappen bzw. in weiterer Folge auch Wasserrohrbrüche) weiter verrechnet werden. Das Bedienen dieser Einrichtungen steht ausschließlich der Freiwilligen Feuerwehr und dem Wasserwart der Gemeinde zu.

19.03.2024